Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie oder Beratungsstunden privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern. Die Behandlung kann ohne Anträge und lange Wartezeiten beginnen. Weitere Vorteile sind die freie Wahl der therapeutische Verfahren und Angebote sowie keine Vermerke in den Akten der Krankenkassen. Die Kosten orientieren sich am Gebührenordnungssatz für Psychotherapeuten (GOP). Diese können Sie gerne erfragen.
Lerntherapie
In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Lerntherapie nicht, so dass diese Kosten selbst getragen werden müssen. Die Preise zu den einzelnen Angeboten erfragen Sie bitte telefonisch. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übernahme der Kosten durch das Jugendamt (Landkreis) bei Antragstellung nach § 35a KJHG (SGB VIII) möglich. Gemäß § 35a KJHG haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Hilfe, sofern sie seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Die Jugendämter verlangen entsprechende Nachweise u.a. beim Vorliegen einer Legasthenie (Lese-Rechtsschreibschwäche – LRS, F 81.0 ICD-10) oder einer Dyskalkulie (Rechenschwäche, F81.2 ICD-10). Wir informieren Sie gerne über dieses Verfahren.